Geltendes EU-Recht verlangt von Organisationen, die Cookies mithilfe von Webseiten auf den Computern von Besuchern platzieren, nach vorangehender klarer und umfassender Aufklärung hinsichtlich der Art der Verwendung von Cookies auf Webseiten deren „Einwilligung“ einzuholen.Um dieser Vorgabe nachzukommen, haben wir vier Schritte ergriffen.- Auflistung der Cookies und funktionell gleichwertiger Tracking-Technologien, die mithilfe dieser Webseite platziert werden, mit ihren Zwecken, die sie erfüllen, und zugehörigen Informationen, wie etwa ihr Ablaufdatum und die Tatsache, ob es sich um eigene oder fremde Cookies handelt.
– Darstellung der Relevanz dieser Cookies im Hinblick auf ihren Datenschutz auf der Basis der in vorstehendem Absatz (i) genannten Informationen.
– Unterscheidung von Cookies nach ihrer Funktionalität .
– Erläuterung, welche Einwilligung welche Cookie-Art voraussetzt.
Einwilligung in bestimmte Cookies, die auf dieser Webseite eingesetzt werden
Das EU-Recht verlangt, dass für den Gebrauch bestimmter Cookies und auch funktionell gleichwertiger Tracking-Technologien, wie etwa Tracking-Pixel und Webseite-Scripts, gemeinsam im Folgenden „Cookies“, Einwilligungen eingeholt werden. Damit Ihnen die Details der Cookie-Nutzung auf dieser Webseite bekannt werden, informieren wir Sie hierüber. Wir erläutern Ihnen insbesondere, welche Cookies Ihrer Einwilligung bedürfen und wie Sie den Einsatz bestimmter Cookies ausschließen können . Sie entscheiden, wie intensiv Sie sich über diese Cookies informieren und ob Sie teilweise deren Verwendung durch Maßnahmen blockieren. Nutzen Sie die Webseite weiter und nehmen keine Auswahl bestimmter Cookies von uns oder von unseren Partnern vor, sehen wir darin Ihre Einwilligung. Nutzen Sie also unsere Einstellungsfenster und/oder ihren Browser zur Entscheidung über Ihren Umgang mit Cookies. Sie können also auch unter dem Gesichtspunkt von Cookies diese Webseite anonym benutzen.
Wir unterscheiden Cookies danach,
– ob sie von uns oder von Dritten gesetzt werden,
– welche Daten die Cookies erfassen,
– welche Zwecke sie erfüllen und
– für welchen Zeitraum sie vorgesehen sind.
Im Fall von Cookies, die einer Einwilligung bedürfen, folgen wir eine dreistufige Vorgehensweise:
Cookies mit schwacher Datenschutzrelevanz: Wir informieren Sie mit dieser Cookie-Richtlinie und bieten Ihnen einen einfachen Abmeldemechanismus an. Nutzen Sie in nicht, gehen wir von Ihrer Einwilligung aus.
Cookies mit mittlerer Datenschutzrelevanz: Über die normale Cookie-Information hinaus machen wir Ihnen gegenüber im Kontext der Cookie-Setzung weitere Angaben, wenn solche Cookies gesetzt werden, und zwar über den Zweck und die Funktionsweise dieser Cookies. Belassen Sie es bei Einstellungen, die Cookies erlauben, gehen wir von ihrer Einwilligung aus.
Cookies mit hoher Datenschutzrelevanz: Hierbei handelt es sich insbesondere um Cookies, die unter Umständen die Erfassung von Gesundheitsdaten mit sich bringen, die vom Datenschutzrecht besonders geschützt werden. Wir verwenden diese Cookies nur, wenn Sie konkret, vor dem Setzen des Cookies, nach verständlicher Darstellung von Zweck und Funktionsweise des Cookies ausdrücklich Ihre Einwilligung erklärt haben.
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der erheblichen Anzahl an Cookies, die heutzutage durch eine Webseite gesetzt werden können, die Cookies zudem zum besseren Verständnis in Kategorien eingeteilt haben (wie beispielsweise „Werbe-Cookies“, „Analyse-Cookies“).
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Fazit:
Personenbezogene Daten werden von österreichischen Unternehmen ernst genommen. Zumindest informieren österreichische Websites in der Regel in den Datenschutzbestimmungen der Website über den Einsatz von Cookies und deren Nutzung. In der Folge ist aber der Nutzer selbstverantwortlich, ob er über die Verwaltung seiner Browsereinstellungen eine Speicherung von Cookies zulässt.
Dies trägt nicht zum aktiven Schutz personenbezogener Daten von Nutzern bei und ist genau genommen eine Fehlinterpretation der „Cookie Richtlinie“ der EU. In anderen Ländern wie beispielsweise Großbritannien wird die Richtlinie weitaus strenger gehandhabt und der Einsatz von Pop-ups oder Bannern vor dem Einsatz von Cookies empfohlen.Laut Stellungnahme der Art-29-Datenschutzgruppe ist der alleinige Hinweis auf Cookies im Impressum alleine nicht ausreichend. Die Information zum Einsatz von Cookies muss vielmehr deutlich erfolgen und Cookies dürfen erst nach aktiver Zustimmung des Users eingesetzt werden. Obwohl die Stellungnahme der Art-29 nicht rechtsverbindlich ist, ist man mit einem Hinweise und der Aufforderungen zur aktiven Zustimmung auf der Startseite auf der „rechtssicheren“ Seite. Wer möchte schon eine Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 37.000,- riskieren?