
Informationspflicht über Zutaten, die Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten hervorrufen können.
Die Informationspflicht über die 14 Hauptallergene laut Anhang II der EU-Informations-verordnung Nr. 1169/2011 gilt ab 13.12.2014 auch für so genannte „lose Ware“. Darunter fallen auch Gerichte, die in Gastgewerbebetrieben und Hotelrestaurants verabreicht werden.Nach Meinung der EU Kommission ist diese Information grundsätzlich schriftlich an den Endverbraucher (Gast) weiterzugeben. Der nationale Gesetzgeber kann im Rahmen der innerstaatlichen Umsetzung aber auch andere Möglichkeiten der Informationsweitergabe vorsehen. Für die innerstaatliche Umsetzung zuständig ist in Österreich der Gesundheitsminister.
Symbole und Buchstabencode für allergene Inhaltsstoffe im deutschsprachigen Raum
- Code: AGlutenhaltiges Getreide namentlich Weizen (wie Dinkel und Khorasan-Weizen), Roggen, Gerste, Hafer und Erzeugnisse daraus.
- Code: BKrebstiere und Erzeugnisse daraus.
- Code: CEier und Erzeugnisse daraus.
- Code: DFisch-und Fischerzeugnisse (außer Fischgelatine)
- Code: EErdnüsse und Erzeugnisse daraus.
- Code: FSoja (-bohnen) und Erzeugnisse daraus.
- Code: GMilch und Milcherzeugnisse (inklusive Laktose)
- Code: HSchalenfrüchte namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Paranüsse, Pistazien, Makadamianüsse und Erzeugnisse daraus.
- Code: LSellerie und Erzeugnisse daraus
- Code: MSenf und Erzeugnisse daraus.
- Code: NSesam und Erzeugnisse daraus.
- Code: OSchwefeldioxid und Sulphite mit mehr als 10mg/kg bzw. 10mg/ltr
- Code: PLupinien und Erzeugnisse daraus.
- Code: RWeichtiere, Mollusken und Erzeugnisse daraus.
Öffnungszeiten
08:00-24:00
Mittwoch und Donnerstag Ruhetag
Küche von 11-21 Uhr

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